Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rene Wimmer Productions e.U.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich Fotografie, Videografie, Postproduktion sowie Erstellung interaktiver 360° Rundgänge durch Rene Wimmer Productions e.U.
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erstellten Fotos, Videos und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
4. Referenzverwendung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Inhalte zur Eigenwerbung (Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Lieferung und Termine
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge oder Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Stornobedingungen
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags können bereits entstandene Kosten sowie vorbereitende Leistungen in Rechnung gestellt werden.
9. Wetterbedingte Verschiebungen
Witterungsbedingte Verschiebungen bei Außenaufnahmen gelten nicht als Stornierung. Ein Ersatztermin wird einvernehmlich vereinbart.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Rohmaterial
Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12. Fremdleistungen
Kosten für Sprecher, Models, Musiklizenzen, Stockmaterial oder sonstige externe Dienstleistungen werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
13. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie entsprechend der vorhandenen Qualifikationen und Betriebsgenehmigungen des Auftragnehmers (insbesondere EU-Kompetenznachweis A2).
Flüge werden nur dort durchgeführt, wo diese rechtlich zulässig sind und keine behördlichen Einschränkungen oder Sicherheitsbedenken bestehen.
Sollten Drohnenaufnahmen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen, kurzfristiger Flugverbotszonen, behördlicher Auflagen, Witterungsbedingungen oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegender Umstände nicht möglich sein, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit eine alternative Umsetzung vereinbart.
Etwa erforderliche Sondergenehmigungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vom Auftraggeber zu organisieren bzw. gesondert zu vergüten.
14. Musiklizenzen und Drittmaterial
Für die Verwendung von Musik, Sprecherstimmen, Stockmaterial oder sonstigem lizenzpflichtigem Drittmaterial gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden lediglich Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang übertragen. Eine weitergehende Nutzung (z. B. TV-Ausstrahlung, Paid Advertising, internationale Kampagnen oder zeitlich unbegrenzte Nutzung) kann zusätzliche Lizenzkosten verursachen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über den Umfang der jeweiligen Lizenzrechte zu informieren und diese einzuhalten. Für eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Lizenzrahmens übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz des Auftragnehmers.